Veranstaltungsgesuch (temporär)
Eine Bewilligung ist erforderlich wenn Sie
- öffentlichen Grund benutzen,
- im Freien Verstärkeranlagen einsetzen,
- Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen etc.) aufbauen oder
- Getränke und Speisen gegen Entgelt abgeben.
Auch weitere Faktoen können zu einer Bewilligung führen. Bitte klären Sie frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung ab, ob Sie eine Bewilligung für die Durchführung Ihrer Verstanstaltung benötigen.
Das Gesuch für die Bewilligung zur Durchführung einer Veranstaltung muss mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 052 304 27 00 | kanzlei@andelfingen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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