Grabarbeiten im Gemeindestrassengebiet

Sämtliche Bauvorhaben auf öffentlichen Strassen sind bewilligungspflichtig. Das entsprechende Gesuch ist mindestens 21 Tage vor Baubeginn einzureichen. Vor Erteilung der Bewilligung darf mit dem Aufbruch nicht begonnen werden. Ebenfalls muss die Verkehrsregelung festgelegt und bewilligt sein. Länger dauernde Grabarbeiten sind bekannt zu machen.

Aktionen