Gastwirtschaftspatent
Bitte das Gesuch spätestens 4 Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Gemeindeverwaltung einreichen.
Jugendschutz
Es ist verboten, Bier, Wein und Apfelwein an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen. Ebenso ist es verboten, Spirituosen, Alcopops und Aperitife an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen.
Der Verkauf und die kostenlose Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren ist verboten. Diese Verbote sind entsprechend auszuschildern
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 052 304 27 00 | kanzlei@andelfingen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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