Meldepflicht für Veranstaltungen - Schall und Laser

Private und öffentliche Veranstaltungen – Meldepflicht für Schall und Laser

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall V-NISSG legt die Anforderungen und Grenzwerte für Veranstaltungen mit hohen Schallpegeln und Lasern fest. Sie hat die frühere Schall- und Laserverordnung SLV abgelöst.

Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall über 93dB LAeq,1h müssen mindestens 14 Tage im Voraus dem Tiefbauamt Kanton Zürich, Fachstelle Lärmschutz, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, gemeldet werden. Weitere Infos unter www.laerm.zh.ch/sul. Zweck dieser Verordnung ist es, das Publikum vor schädlichen Schalleinwirkungen und Laserstrahlen zu schützen.

Die Veranstaltung ist weiterhin von der Gemeinde (Polizeibewilligung) hinsichtlich verschiedener Vorschriften (Gastgewerbe, Feuerpolizei) zu bewilligen. Entsprechende Bewilligungsgesuche sind frühzeitig (mind. vier Wochen vor der Veranstaltung) an die Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Für weitere Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte direkt an das Tiefbauamt Kanton Zürich, Fachstelle Lärmschutz, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, Tel. Tel. 043 259 55 19 oder E-Mail: fals@bd.zh.ch.

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