
Adressauskunft
Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:
Von privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall, falls keine Datensperre besteht, auf Gesuch bekanntgegeben:
- Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug. Die Gebühr beträgt Fr. 15.00.
Mit Interessennachweis können folgende Daten bekanntgegeben werden:
- Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort. Die Gebühr beträgt Fr. 30.00.
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 052 304 27 00 | kanzlei@andelfingen.ch |