Verpflichtungserklärung (Garantieerklärung)

Ein Besuchsaufenthalt ist für höchstens 3 Monate möglich. Personen, welche ein Visum für die Einreise in die Schweiz benötigen, müssen das Visumgesuch persönlich bei der an ihrem Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung einreichen.

Die Garantieerklärung muss dem Gastgeber (Garant) in der Schweiz zugestellt werden, bei der die Person während des Besuches in der Schweiz wohnen und welche für sie bürgen wird. Der Gastgeber (Garant) ergänzt und unterschreibt die Garantieerklärung und reicht diese persönlich mit den notwendigen Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle Andelfingen ein. Die Einwohnerkontrolle überprüft die Garantieerklärung und leitet diese an das Migrationsamt in Zürich weiter.
Die Besucher können bei einem positiven Entscheid das Visum in ca. 4 Wochen bei der schweizerischen Vertretung abholen.

Zusammen mit der Garantieerklärung sind folgende Unterlagen einzureichen:

• Nachweis über die abgeschlossene
Reiseversicherung (falls von der Botschaft verlangt)
• Aktueller Betreibungsregisterauszug
• Fr. 60.00 Bearbeitungsgebühr in bar

Weitere nützliche Informationen zur Einreise in die Schweiz finden Sie auf dem Merkblatt des Bundesamtes für Migration.

Preis

60.00