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Einbürgerung: Erleichterte Einbürgerung
Ausländische Staatsangehörige mit schweizerischen Ehepartnern können sich erleichtert einbürgern lassen.
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Verantwortliche Person:
Berta Stroppel
Zuständige Instanz:
Gemeinderatskanzlei
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Gedruckt am 10.06.2023 10:01:36