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Einbürgerung: Erleichterte Einbürgerung

Ausländische Staatsangehörige mit schweizerischen Ehepartnern können sich erleichtert einbürgern lassen.

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Verantwortliche Person: Berta Stroppel
Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei

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Gedruckt am 10.06.2023 10:01:36