Fristerstreckung Steuererklärung
Sollte Ihnen die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichefrist nicht genügen, müssen Sie, vor Ablauf der ordentlichen Frist, ein Fristerstreckungsgesuch einreichen.
Aktionen
Verantwortliche Person: Petra Keller Zuständige Instanz: Steueramt
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