Adressauskunft

Es werden keine telefonischen Adressauskünfte an Privatpersonen erteilt.

Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:

Von privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall, falls keine Datensperre besteht, auf Gesuch bekanntgegeben:

  • Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug. Die Gebühr beträgt Fr. 15.00. 

Mit Interessennachweis können folgende Daten bekanntgegeben werden:

  • Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort. Die Gebühr beträgt Fr. 30.00.