Waffenerwerbsschein
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Gemäss Art. 8 Abs. 2 Waffengesetz erhalten keinen Waffenerwerbsschein Personen, die:
Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sein und mit den folgenden Beilagen der Gemeindeverwaltung eingereicht werden:
Mit einem Waffenerwerbsschein können höchstens drei Waffen bezogen werden. Der Waffenschein ist sechs Monate gültig. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Dokument Merkblatt_KAPO_ZH_Umgang_mit_Schusswaffen.pdf (pdf, 872.5 kB) Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln. Nutzungsbedingungen (pdf, 116.5 kB).
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