Adressauskunft
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Es werden keine telefonischen Adressauskünfte an Privatpersonen erteilt. Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen: Von privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall, falls keine Datensperre besteht, auf Gesuch bekanntgegeben:
Mit Interessennachweis können folgende Daten bekanntgegeben werden:
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