Einbürgerung
Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes ist der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Genauere Informationen finden Sie hier.
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Präsidiales | 052 304 27 00 | kanzlei@andelfingen.ch |