Abmeldung / Wegzug
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter oder über den Online-Schalter abmelden. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit: Schweizer/in:
Ausländer/in:
Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln. Nutzungsbedingungen (pdf, 116.5 kB).
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