Hundegesetz
Abstimmungstermin | 30.11.2008 |
Ebene | Kanton |
|
Beschreibung |
A. Hundegesetz - Hauptvorlage Der Kantonsrat hat am 14. April 2008 das Hundegesetz beschlossen. Gegen diesen Beschluss wurde in der Folge das Behördenreferendum ergriffen. Die Hauptvorlage des Gesetzes sieht unter anderem eine Haltebewilligung für Hunde vor, die einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial angehören. B. Hundegesetz; Variante mit Kampfhundeverbot Der Kantonsrat legt zusätzlich eine Gesetzesvariante vor, die den Erwerb, die Zucht sowie den Zuzug von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial verbietet. Personen, die einen Hund halten, der einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial angehört, müssen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Gesuch um Erteilung einer Haltebewilligung einreichen. |
|