Update: Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Die Gefahr von grossflächigen Bränden im Kanton Zürich ist sehr hoch (Stufe 5 von 5). Ab sofort gilt daher auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Ziel ist es, Natur und Bevölkerung wirksam zu schützen.
Der Ausbruch von Bränden ist jederzeit möglich. Wenn Feuer ausbrechen, bereiten sie sich rasch aus.
Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Feuers sowie Blitzeinschläge können zu Waldbränden führen, die sich rasch ausbreiten.
Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Feuerstellen und Holzkohlegrills in privaten Haushalten.
Erlaubt sind nur noch Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z.B. auf befestigten Plätzen).