Der Steuerrechner ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des geschuldeten Steuerbetrags. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich. In einzelnen Gemeinden können allenfalls abweichende Steuerfüsse zur Anwendung kommen. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend. Link Steuerrechner
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