Steuern 2025 - eFristverlängerung frühestens ab 9. Februar möglich
Aufgrund der neu eingeführten Steuersoftware ist das Beantragen einer Fristerstreckung für die Steuererklärung 2025 frühestens ab dem 9. Februar 2026 möglich.
Das entsprechende Formular finden Sie in den Online-Diensten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.