Grabarbeiten im Gemeindestrassengebiet
Sämtliche Bauvorhaben auf öffentlichen Strassen sind bewilligungspflichtig. Das entsprechende Gesuch ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn einzureichen. Vor Erteilung der Bewilligung darf mit dem Aufbruch nicht begonnen werden. Ebenfalls muss die Verkehrsregelung festgelegt und bewilligt sein. Länger dauernde Grabarbeiten sind bekannt zu machen.
Aktionen
Verantwortliche Person: Franziska Steiger Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei
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