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Gemeinde Andelfingen

Gastwirtschaftspatent

Für das Wirten (Gastwirtschaftspatent), d.h. das Verkaufen von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle sowie der Verkauf von Alkohol, benötigt nach dem Gastgewerbegesetz eine Bewilligung bzw. ein Gastwirtschaftspatent der Gemeinde Andelfingen.

Bitte das Gesuch spätestens 4 Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Gemeindeverwaltung einreichen.


Jugendschutz
Es ist verboten, Bier, Wein und Apfelwein an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen. Ebenso ist es verboten, Spirituosen, Alcopops und Aperitife an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen.

Der Verkauf und die kostenlose Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren ist verboten. Diese Verbote sind entsprechend auszuschildern

Aktionen
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Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei

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