Ratenzahlungen

Zuständiges Amt: Steueramt
Verantwortlich: Keller, Petra

Können Sie die Steuern nicht wie vorgesehen bezahlen, besteht die Möglichkeit, mit dem Steueramt monatliche Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Reichen Sie Ihr schriftliches Gesuch frühzeitig ein. Warten Sie nicht, bis die Betreibung eingeleitet ist.

Für verspätete Zahlungen müssen wir einen Verzugszins von zur Zeit 4.5 % berechnen.

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Gedruckt am 10.06.2023 10:44:41