Zusatzleistungen zur AHV/IV
Zuständiges Amt: Zusatzleistungen zur AHV/IV, SVA Zürich Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Zusatzleistungen aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation. Das Anmeldeformular und die Merkblätter zu Ergänzungsleistungen und Beihilfen händigen wir Ihnen gerne auf Verlangen am Schalter der Gemeindeverwaltung aus oder Sie downloaden diese unter folgendem Link www.svazurich.ch
|