Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch. Urnenöffnungszeiten
Am Abstimmungswochenende:
Urnenstandort
Gemeindeverwaltung Andelfingen, Thurtalstrasse 9 Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Brieflich abstimmen
- Briefliche Stimmabgabe Nach Erhalt des Stimm- und Wahlmaterials kann brieflich abgestimmt werden. Dazu sind die ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert zu legen. Der unterschriebene Stimmrechtsausweis ist zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das vorgesehene Antwortkuvert zu legen. Das verschlossene Couvert ist rechtzeitig der Post zu übergeben. Es muss vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro mit der Post nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden (§ 69 GPR). - Stellvertretung Jeder Stimmberechtigte kann an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung zwei beliebige weitere Stimmberechtigte seiner Gemeinde vertreten. Dabei muss diese Person gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben. Der/die sich vertreten lassende/r Stimmberechtigte/r hat jedoch den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben (§ 35 VPR) wie für die briefliche Stimmabgabe. Niemand darf mehr als 2 Personen vertreten (§ 68 GPR). - Persönlich Nach Erhalt der Stimm- und Wahlunterlagen kann – zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten - persönlich auf der Gemeindeverwaltung abgestimmt werden. Jedoch müssen Sie auch bei der persönlichen Stimmabgabe Ihren Stimmrechtsausweis unterschreiben. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises persönlich abholen. |