Ist Ihre Aufenthaltsbewilligung abgelaufen? Die Verlängerung muss
spätestens zwei Wochen vor Ablauf am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden.
Wir benötigen dazu die folgenden Unterlagen:
EG/EFTA-Staatsangehörige: - Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
- gültiger Reisepass
- Ausländerausweis im Original
Die Gebühr für die Verlängerung ist sogleich bar am Schalter zu bezahlen.
Drittstaatsangehörige: - Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
- gültiger Reisepass
- Ausländerausweis im Original
- Für die Erfassung der biometrischen Daten wird für Sie ein Termin beim Migrationsamt in Zürich vereinbart.
Die Gebühr für die Verlängerung ist sogleich bar am Schalter zu bezahlen.