Hundeverabgabung

Für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund muss der/die Halter/in eine Abgabe von Fr. 140.00 entrichten.

Für die Erstanmeldung eines Hundes in der Gemeinde werden einmalig Fr. 10.00 fällig. Wird die Anmeldung verspätet erledigt, wird eine Gebühr von Fr. 40.00 erhoben.

Die Gemeinde stellt den Hundehaltern, welche ihren Hund bereits bei der Gemeinde registriert haben, den Betrag jährlich in Rechnung. Sollten Sie mit der Rechnung nicht einverstanden sein, z.B. da Ihr Hund im Laufe des Jahres gestorben ist oder Sie einen zusätzlichen Hund halten, so bitten wir Sie, uns dies sobald als möglich mitzuteilen.

Mutationen wie Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind der Wohnsitzgemeinde innert 10 Tagen sowie zusätzlich in der Hundedatenbank Amicus (www.amicus.ch) via Ihrem Account zu melden/mutieren.

Informationen zur praktischen Hundeausbildung finden Sie unter diesem Link. Bitte geben Sie uns jeweils nach Abschluss einer Ausbildung eine Kopie der Kursbestätigung ab. Weitere Informationen zum Thema Hund entnehmen Sie dem Hundecondex: Link