Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal im Jahr statt. Teilnehmen können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Andelfingen, abstimmen dürfen jedoch nur die Stimmberechtigten. Die Einladung wird jeweils vier Wochen vor der nächsten Gemeindeversammlung publiziert. Die Weisungen und Anträge der Behörden können der Gemeindeversammlungsbroschüre entnommen werden, welche in alle Haushaltungen verteilt wird. Akten, Anträge und Stimmregister liegen 14 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.
| Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung eintscheidet über - das Budget und den Steuerfuss
- die Jahresrechnung
- grössere Kredite
- die Neufassung und Änderung von Verordnungen
und wählt - die 14 Mitglieder des Wahlbüros
- die 2 Mitglieder der Zürcher Planungsgruppe Weinland (ZPW)
- der oder die kantonale Geschworene
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| Kompetenzen: | Der Gemeinderat hat eine Finanzkompetenz für einmalige Ausgaben bis Fr. 150'000.--, für jährlich wiederkehrende bis Fr. 30'000.-- und für Grundeigentum bis Fr. 500'000.--. Die Gemeindeversammlung beschliesst Ausgaben die darüber hinaus gehen; einmalig bis Fr. 2'000'000.--, wiederkehrend bis Fr. 200'000.-- und bei Grundeigentum bis Fr. 2'000'000.--. Für höhere Beträge ist die Urnenabstimmung vorgeschrieben. |
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