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Rauchverbot in Zürcher Gastronomiebetrieben ab 1. Mai 2010Der Regierungsrat hat am 23. Dezember 2009 die angepasste kantonale Gastgewerbeverordnung verabschiedet und ihre Inkraftsetzung auf den 1. Mai 2010 beschlossen. Der Kanton Zürich lehnt sich bei der Umsetzung an die bundesrechtlichen Bestimmungen an, die ab 1. Mai 2010 in der ganzen Schweiz im Sinne von Mindeststandards verbindlich sind.

Die Eckwerte für die Umsetzung des Rauchverbots in Zürcher Gastronomiebetrieben sind damit bekannt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA).