Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes

Verkaufen (Klein- und Mittelverkaufspatent)
Für den Verkauf von Alkohol benötigt man ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Dieses berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken im Detailhandel an den Endverbraucher. Jegliche Bewirtung ist verboten.

Bitte das Gesuch spätestens 4 Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Gemeindeverwaltung einreichen.

Jugendschutz
Es ist verboten Bier, Wein und Apfelwein an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen. Ebenso ist es verboten, Spirituosen, Alcopops und Aperitife an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen.

Der Verkauf und die kostenlose Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren ist verboten. Diese Verbote sind entsprechend auszuschildern.

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